23.04.2019 - Karlsruhe

Wildparkstadion: DFL lehnt Ausnahmeantrag ab


Dem Ausnahmeantrag des Karlsruher SC zur Nichtüberdachung der provisorischen Südtribüne wurde im Rahmen des heutigen Erstbescheides zum Lizenzierungsverfahrens der DFL nicht stattgegeben.

Der Karlsruher Gemeinderat genehmigte im Februar zunächst nur ein Dach über die provisorische Nordtribüne. Die provisorische Südtribüne soll ohne Dach erstellt werden. Dies widerspricht allerdings den Statuten der DFL, die eine Komplettüberdachung des Stadions vorschreiben.

Im Rahmen des Erstbescheides zum Lizenzierungsverfahrens wurde der Antrag des KSC seitens der DFL abgelehnt. Auflage ist, auch die Südtribüne bis zum 1. September zu überdachen– ansonsten verstößt der Karlsruher SC gegen die Lizenzierungsauflagen der kommenden Saison in der 2. Bundesliga.

„Durch die Entscheidung des Karlsruher Gemeindesrates gegen die Überdachung der provisorischen Südtribüne verschärft sich nach dem negativen Bescheid der DFL mehr denn je die Situation. „Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun und befinden uns bereits erneut in Gesprächen mit der Stadt, um die Auflage der Überdachung rechtzeitig erfüllen zu können. Jetzt sind wir auf eine schnelle und zustimmende Entscheidung des Karlsruher Gemeinderats angewiesen“, so das gesamte KSC-Präsidium und Geschäftsführer Michael Becker.

Sollte die Stadt dann dem finanziellen Rahmen zustimmen, wäre eine Überdachung relativ problemlos möglich, einzig für eine garantierte Fertigstellung zum Saisonstart kann Werner Merkel, Betriebsleiter Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“, nicht die Hand ins Feuer legen. (Stadionwelt, 23.04.2019)


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